Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Baesweiler ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie dem Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITV NRW barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik
Die Internetseite https:\\serviceportal.baesweiler.de wurde grundsätzlich barrierearm entwickelt, ist aber aufgrund nicht barrierefreier PDF-Dokumente mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen derzeit nicht komplett vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte
Die PDF-Dokumente auf https:\\serviceportal.baesweiler.de sind häufig nicht ausreichend barrierefrei. Da es sich um eine hohe Anzahl von Dateien handelt, die nur schrittweise angepasst werden können, wird die Behebung des Problems leider einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Behebung der noch bestehenden Barrieren.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 23. Oktober 2020 erstellt.

Feedback und Kontaktangaben
Ihnen sind Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von https:\\serviceportal.baesweiler.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte nutzen Sie dazu das vorgesehen Feedback-Formular.

Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen Daten an die Stadt Baesweiler übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Lesen Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise.

Durchsetzungs- und Beschwerdestelle
Zur Sicherstellung einer wirksamen Beachtung der Regularien, können nicht erledigte Beschwerdefälle der Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik bei der Landesregierung Nordrhein-Westfalen für die Belange der Menschen mit Behinderungen (LBBP) gemeldet werden. Auf Antrag befassen sich unabhängige Ombudspersonen mit bestehenden Barrieren, um die Einhaltung der Neuregelungen durchzusetzen.

Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW erhalten Sie unter https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik.