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Adressänderung Zulassungsbescheinigung Teil I (KFZ-Schein)
Bei An- bzw. Ummeldung innerhalb der Städteregion Aachen nach Baesweiler oder innerhalb der Stadt Baesweiler kann neben dem eigentlichen Meldevorgang auch gleichzeitig eine Anschriftenänderung der Kfz-Zulassungsbescheinigung erfolgen. Damit entfällt in den meisten Fällen der zusätzliche Gang zum Straßenverkehrsamt.
Voraussetzungen
- Sie sind innerhalb der Stadt Baesweiler umgezogen oder aus einer anderen Stadt in der StädteRegion Aachen – mit Hauptwohnsitz – nach Baesweiler gezogen.
- In der Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) sind Sie als natürliche Person mit einer Anschrift in Baesweiler eingetragen.
- Die Adresse in der Zulassungsbescheinigung wurde bisher nicht mittels Aufkleber geändert.
- TÜV ist noch gültig.
Für alle anderen Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an das zuständige Straßenverkehrsamt.
Benötigte Unterlagen & Antragstellung
- Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass bzw. Nationalpass)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
- Vollmacht für die beauftragte Person und deren Ausweis (entfällt bei persönlicher Vorsprache)
Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich.
Alternativ ist es möglich diese Änderung beim Straßenverkehrsamt, online im Rahmen einer internetbasierten Zulassung (i-Kfz) oder über das Bürgerportal der StädteRegion Aachen vornehmen zu lassen.
Gebühren
Änderung des Kfz-Scheins: 11,40 € / bei Onlinebeantragung + 3 € Portogebühr
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Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtung
Bürgerbüro
Stadt Baesweiler
Mariastraße 2
52499 Baesweiler
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 14.10.2026 10:21 Uhr
Bei An- bzw. Ummeldung innerhalb der Städteregion Aachen nach Baesweiler oder innerhalb der Stadt Baesweiler kann neben dem eigentlichen Meldevorgang auch gleichzeitig eine Anschriftenänderung der Kfz-Zulassungsbescheinigung erfolgen. Damit entfällt in den meisten Fällen der zusätzliche Gang zum Straßenverkehrsamt.
Voraussetzungen
- Sie sind innerhalb der Stadt Baesweiler umgezogen oder aus einer anderen Stadt in der StädteRegion Aachen – mit Hauptwohnsitz – nach Baesweiler gezogen.
- In der Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) sind Sie als natürliche Person mit einer Anschrift in Baesweiler eingetragen.
- Die Adresse in der Zulassungsbescheinigung wurde bisher nicht mittels Aufkleber geändert.
- TÜV ist noch gültig.
Für alle anderen Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an das zuständige Straßenverkehrsamt.
Benötigte Unterlagen & Antragstellung
- Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass bzw. Nationalpass)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
- Vollmacht für die beauftragte Person und deren Ausweis (entfällt bei persönlicher Vorsprache)
Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich.
Alternativ ist es möglich diese Änderung beim Straßenverkehrsamt, online im Rahmen einer internetbasierten Zulassung (i-Kfz) oder über das Bürgerportal der StädteRegion Aachen vornehmen zu lassen.
Gebühren
Änderung des Kfz-Scheins: 11,40 € / bei Onlinebeantragung + 3 € Portogebühr
https://serviceportal.baesweiler.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/14658/show