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Online-Ausweisfunktion/PIN-Änderung
Aktivierung der Online-Ausweisfunktion/PIN-Änderung
Der deutsche Personalausweis wird im Scheckkartenformat ausgestellt und besitzt neben seiner Funktion als Sichtausweis umfangreiche Online-Ausweisfunktionen, die ab einem Alter von 16 Jahren genutzt werden können.
Der PIN-Brief wird nicht mehr postalisch zugesandt. Sie erhalten diesen nun direkt bei der Beantragung des neuen Personalausweises.
Weitere Informationen zur Onlinenutzung des Personalausweises können auf der vom Bundesinnenministerium betriebenen Seite www.personalausweisportal.de abgerufen werden.
Seit dem 15.07.2017 werden Personalausweise von Personen, die zum Zeitpunkt der Beantragung mindestens 15 Jahre und 9 Monate alt waren, immer mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion ausgegeben.
Die Aktivierung und Entsperrung der Online-Ausweisfunktionen sowie die Änderung der PIN sind im Rahmen einer persönlichen Vorsprache beim Bürgerbüro möglich. Der Personalausweis muss dazu im Original vorgelegt werden und die ausweisinhabende Person muss persönlich anwesend sein. Die Bevollmächtigung einer dritten Person ist für diese Dienstleistungen nicht möglich.
Zusätzlich ist der Pin-Rücksetzdienst wieder verfügbar.
Unter dem Link www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de kann der PIN-Rücksetzbrief bestellt werden.
Hiermit kann ein Aktivierungscode mit einer neuen PIN bestellt werden.
Verwandte Dienstleistungen
Zuständige Einrichtung
Bürgerbüro
Stadt Baesweiler
Mariastraße 2
52499 Baesweiler
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 14.10.2026 10:02 Uhr