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Anmeldung der Eheschließung
Sie möchten heiraten!
Was ist vor der Eheschließung zu tun?
Die Eheschließung muss beim Standesamt, in dessen Bezirk eine/r der Verlobten seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat, angemeldet werden.
Wohnen beide Verlobte nicht in Baesweiler, wollen aber gerne hier heiraten, melden sie die Eheschließung beim Standesamt ihres Wohnortes an und teilen dort mit, dass sie im Standesamt Baesweiler heiraten möchten. Der Standesbeamte des Wohnsitzes wird dann alle Unterlagen an das Standesamt Baesweiler weiterleiten.
Die Anmeldung der Eheschließung ist sechs Monate gültig. Ein Eheschließungstermin kann innerhalb dieser Zeit festgelegt werden, sofern nicht vorgelegte Unterlagen (z.B. Ehefähigkeitszeugnis bei ausländischen Verlobten) eine kürzere Gültigkeit aufweisen. Auch kurzfristige Termine sind grundsätzlich möglich.
Bitte lesen Sie hierzu auch "Heiraten in Baesweiler".
Benötigte Unterlagen
Gültige Personalausweise bzw. Reisepässe, erweiterte Meldebescheinigungen sowie beglaubigte Abschriften aus den Geburtenregistern reichen aus, wenn
- beide Verlobte die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- in Baesweiler ihren Hauptwohnsitz haben,
- kinderlos sind,
- keiner der Verlobten bereits verheiratet war.
Sind einzelne oder mehrere Bedingungen nicht erfüllt, benötigen Sie zusätzliche Unterlagen, die von Fall zu Fall sehr unterschiedlich sein können. Bitte informieren Sie sich beim Standesamt.
Für die Anmeldung der Eheschließung mit Auslandsbeteiligung werden weitere, im Heimatrecht des ausländischen Verlobten begründete, Unterlagen benötigt. Darüber hinaus können Prüfverfahren durch das Oberlandesgericht Köln erforderlich sein. War einer der Verlobten schon einmal im Ausland verheiratet und / oder wurde er dort geschieden, ist möglicherweise die Anerkennung der Scheidung für den deutschen Rechtsbereich notwendig. Eine vorherige persönliche Information beim Standesbeamten durch einen der Verlobten ist wegen der Vielseitigkeit der ausländischen Rechtsvorschriften erforderlich. Auch telefonische Auskünfte sind aufgrund der Vielseitigkeit nicht möglich.
Grundsätzlich sollen beide Verlobten die Eheschließung persönlich im Standesamt anmelden; sollte einer jedoch verhindert sein, besteht die Möglichkeit, dass einer der Verlobten mit einer schriftlichen Beitrittserklärung des anderen Partners die Anmeldung vornimmt. Eine formlose Vollmacht ist nicht ausreichend.
Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.
Kosten
Folgende Gebühren sind zu entrichten:
- Prüfung der Ehevoraussetzungen nach deutschem Recht 40,00 €
- Prüfung der Ehevoraussetzungen mit Auslandsbeteiligung 66,00 €
- Vornahme der Eheschließung als unzuständiges Standesamt 40,00 €
- Vornahme der Eheschließung an Samstagen 66,00 €
- Eheurkunde 10,00 € und jede weitere, gleichzeitig angeforderte Ausfertigung der Eheurkunde 5,00 €
- Im Einzelfall Verwaltungsgebühren für zusätzliche Erklärungen usw.
- Kosten für ein Stammbuch (falls erwünscht)
Sie können die Gebühr bar und auch per EC-Karte begleichen.
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Zuständige Einrichtung
Bürgerbüro, Standesamt und Friedhofswesen
Stadt Baesweiler
Mariastraße 2
52499 Baesweiler
E-Mail: standesamt@stadt.baesweiler.de
Zuständige Kontaktpersonen
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Was ist vor der Eheschließung zu tun?
Die Eheschließung muss beim Standesamt, in dessen Bezirk eine/r der Verlobten seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat, angemeldet werden.
Wohnen beide Verlobte nicht in Baesweiler, wollen aber gerne hier heiraten, melden sie die Eheschließung beim Standesamt ihres Wohnortes an und teilen dort mit, dass sie im Standesamt Baesweiler heiraten möchten. Der Standesbeamte des Wohnsitzes wird dann alle Unterlagen an das Standesamt Baesweiler weiterleiten.
Die Anmeldung der Eheschließung ist sechs Monate gültig. Ein Eheschließungstermin kann innerhalb dieser Zeit festgelegt werden, sofern nicht vorgelegte Unterlagen (z.B. Ehefähigkeitszeugnis bei ausländischen Verlobten) eine kürzere Gültigkeit aufweisen. Auch kurzfristige Termine sind grundsätzlich möglich.
Bitte lesen Sie hierzu auch "Heiraten in Baesweiler".
Benötigte Unterlagen
Gültige Personalausweise bzw. Reisepässe, erweiterte Meldebescheinigungen sowie beglaubigte Abschriften aus den Geburtenregistern reichen aus, wenn
- beide Verlobte die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- in Baesweiler ihren Hauptwohnsitz haben,
- kinderlos sind,
- keiner der Verlobten bereits verheiratet war.
Sind einzelne oder mehrere Bedingungen nicht erfüllt, benötigen Sie zusätzliche Unterlagen, die von Fall zu Fall sehr unterschiedlich sein können. Bitte informieren Sie sich beim Standesamt.
Für die Anmeldung der Eheschließung mit Auslandsbeteiligung werden weitere, im Heimatrecht des ausländischen Verlobten begründete, Unterlagen benötigt. Darüber hinaus können Prüfverfahren durch das Oberlandesgericht Köln erforderlich sein. War einer der Verlobten schon einmal im Ausland verheiratet und / oder wurde er dort geschieden, ist möglicherweise die Anerkennung der Scheidung für den deutschen Rechtsbereich notwendig. Eine vorherige persönliche Information beim Standesbeamten durch einen der Verlobten ist wegen der Vielseitigkeit der ausländischen Rechtsvorschriften erforderlich. Auch telefonische Auskünfte sind aufgrund der Vielseitigkeit nicht möglich.
Grundsätzlich sollen beide Verlobten die Eheschließung persönlich im Standesamt anmelden; sollte einer jedoch verhindert sein, besteht die Möglichkeit, dass einer der Verlobten mit einer schriftlichen Beitrittserklärung des anderen Partners die Anmeldung vornimmt. Eine formlose Vollmacht ist nicht ausreichend.
Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.
https://serviceportal.baesweiler.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/14127/show