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 Auskunftssperre

bei Gefahr für Leben, Gesundheit und persönliche Freiheit

Grundsätzlich übermittelt die Meldebehörde aufgrund gesetzlicher Vorschriften Adressdaten an anfragende Personen oder Firmen. Das Bundesmeldegesetz bietet Einwohner/innen das Recht, eine Auskunftssperre zu beantragen. Dies bedeutet, dass eine Weitergabe der persönlichen Daten unterbleibt.

Bei einem Fortzug in eine andere Gemeinde ist die Auskunftssperre - soweit diese fortbestehen soll - bei der Anmeldung erneut zu beantragen.

Voraussetzungen

Eine Auskunftssperre kann eingerichtet werden, wenn die betroffene Person glaubhaft macht, dass durch eine Melderegisterauskunft ihm oder einer anderen Person hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen kann.

Benötigte Unterlagen & Antragstellung

Diese Auskunftssperre kann schriftlich unter Darlegung der Gründe beantragt werden. Es sind vorhandene Beweismittel anzugeben (zum Beispiel Zeugenaussagen, polizeiliche Bestätigungen, ärztliche Bescheinigungen).

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Zuständige Einrichtung

Bürgerbüro
Stadt Baesweiler
Mariastraße 2
52499 Baesweiler

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Fellner:
Tel: 02401 800-136
Frau Kintscher:
Tel: 02401 800-133
Frau Beem:
Tel: 02401 800-138
Frau Karabudak:
Tel: 02401 800-134
Frau D'Augello:
Tel: 02401 800-131