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 Befreiung von der Ausweispflicht

Personen, die bei der Besorgung aller ihrer Angelegenheiten betreut werden oder voraussichtlich dauernd in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind, können auf Antrag von der Ausweispflicht befreit werden. Zum Ausweisen dient ab diesem Zeitpunkt ein vom Bürgerbüro gesiegeltes Schreiben, woraus die Befreiung hervorgeht.

Benötigte Unterlagen & Antragstellung

  • Erklärung über den Gesundheitszustand ausgestellt vom Krankenhaus/Pflegeheim oder Hausarzt
  • Personalausweis bzw. Reisepass (auch, wenn das Dokument abgelaufen ist)
  • gegebenenfalls Bestellungsurkunde

Die Befreiung von der Ausweispflicht kann schriftlich beantragt werden. Da die zu befreiende Person oftmals nicht in der Lage ist, die Befreiung für sich zu beantragen, kann auch eine bevollmächtigte Person dies vornehmen. Bitte legen Sie in diesem Fall die Bestellung des Amtsgerichts bzw. die öffentlich beglaubigte Vollmacht vor.

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Zuständige Einrichtung

Bürgerbüro
Stadt Baesweiler
Mariastraße 2
52499 Baesweiler

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Fellner:
Tel: 02401 800-136
Frau Beem:
Tel: 02401 800-138
Frau Kintscher:
Tel: 02401 800-133
Frau Karabudak:
Tel: 02401 800-134
Frau D'Augello:
Tel: 02401 800-131