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 Personenstandsveränderungen

Haben Sie z. B. im Ausland geheiratet, sollten Sie die Eheschließung umgehend im Bürgerbüro mitteilen. Dies ist u. a. für Ihre Steuerklasse beim Finanzamt wichtig.

Auch könnte sich Ihr Name geändert haben, was die Neuausstellung eines Personalausweises und ggfs. eines Reisepasses erforderlich macht.

Bitte legen Sie entsprechende Nachweise im Original (Eheurkunde, gerichtliches Scheidungsurteil, Bescheinigung der Namensänderung etc.) und falls es sich hierbei nicht um internationale Urkunden handelt, auch eine beglaubigte Übersetzung vor.

Ihre Personendaten werden daraufhin im Melderegister aktualisiert.

Voraussetzungen

  • in Baesweiler mit alleinigem oder Hauptwohnsitz gemeldet
  • persönliche Vorsprache

Unterlagen

  • Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
  • Nachweise im Original

Kosten

Keine

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Zuständige Einrichtung

Bürgerbüro
Stadt Baesweiler
Mariastraße 2
52499 Baesweiler

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Beem:
Tel: 02401 800-138
Frau Kintscher:
Tel: 02401 800-133
Frau Fellner:
Tel: 02401 800-136
Frau Karabudak:
Tel: 02401 800-134
Frau D'Augello:
Tel: 02401 800-131