Suche
Bitte geben Sie einen Suchbegriff ein, um Dienstleistungen, Mitarbeiter und Einrichtungen zu finden.
BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Verkehrslenkung
Im Rahmen der Verkehrslenkung werden alle notwendigen straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit getroffen.
Hierzu gehören z.B.:
- Verkehrsanordnungen für die städtischen Beschilderungen, Markierungen und sonstige Verkehrseinrichtungen einschließlich Lichtsignalanlagen etc.,
- Verkehrsanordnungen für die Wegweisungs- und Straßennamensbeschilderung,
- Beschränkung oder Verbot des Verkehrs auf bestimmten Straßen oder Straßenstrecken,
- Kennzeichnen von Parkmöglichkeiten für Schwerbehinderte,
- Kennzeichnung von verkehrsberuhigten Bereichen oder geschwindigkeitsbegrenzten Zonen,
- Genehmigung von Großbaustellen, wenn Umleitungen oder Baustellenampeln erforderlich sind.
Vor Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung werden die Polizei, sowie ggfls. weitere Institutionen und Dienststellen – beispielsweise die Freiwillige Feuerwehr Baesweiler - angehört.
Sollten Sie Anfragen oder Beschwerden zu Verkehrssituationen im Stadtgebiet Baesweiler haben, kontaktieren Sie bitte den rechtsseitig aufgeführten Mitarbeiter. Unter Umständen wird dieser dann einen Ortstermin mit Ihnen vereinbaren, um die Situation eingehend zu besprechen.
Dienstleistung jetzt online nutzen!
Sprung zur Icon Legende.Icon Legende
- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Onlinedienstleistung
Icon Legende
- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Zuständige Einrichtung
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Stadt Baesweiler
Mariastraße 2
52499 Baesweiler
Zuständige Kontaktpersonen
Im Rahmen der Verkehrslenkung werden alle notwendigen straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit getroffen.
Hierzu gehören z.B.:
- Verkehrsanordnungen für die städtischen Beschilderungen, Markierungen und sonstige Verkehrseinrichtungen einschließlich Lichtsignalanlagen etc.,
- Verkehrsanordnungen für die Wegweisungs- und Straßennamensbeschilderung,
- Beschränkung oder Verbot des Verkehrs auf bestimmten Straßen oder Straßenstrecken,
- Kennzeichnen von Parkmöglichkeiten für Schwerbehinderte,
- Kennzeichnung von verkehrsberuhigten Bereichen oder geschwindigkeitsbegrenzten Zonen,
- Genehmigung von Großbaustellen, wenn Umleitungen oder Baustellenampeln erforderlich sind.
Vor Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung werden die Polizei, sowie ggfls. weitere Institutionen und Dienststellen – beispielsweise die Freiwillige Feuerwehr Baesweiler - angehört.
Sollten Sie Anfragen oder Beschwerden zu Verkehrssituationen im Stadtgebiet Baesweiler haben, kontaktieren Sie bitte den rechtsseitig aufgeführten Mitarbeiter. Unter Umständen wird dieser dann einen Ortstermin mit Ihnen vereinbaren, um die Situation eingehend zu besprechen.
https://serviceportal.baesweiler.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/8019/show