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 Werbeanlage

Werbeanlagen sind in der Regel genehmigungspflichtig, außer sie werden nach ihrem Zweck nur vorrübergehend (höchstens 2 Monate) angebracht, ausgenommen hiervon sind Werbeanlagen im Außenbereich. Genehmigungsfrei sind zudem Werbeanlagen, die z.B. maximal 1 m² groß sind oder auf Sportanlagen angebracht sind.

Erforderliche Unterlagen 

  • Bauantrag (2-fach)
  • Auszug aus der Liegenschafts-/Flurkarte (2-fach) mit genauer Einzeichnung des Standortes der Werbeanlage

Hinweis
Der Lageplan sollte mindestens im Maßstab 1:500 auf der Grundlage eines Auszuges aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte (nicht älter als 6 Monate) erstellt sein.
Der Lageplan muss enthalten: rechtmäßige Grenzen, Festsetzungen eines Bebauungsplanes, vorhandene bauliche Anlagen und Werbeanlagen, Aufstellungs- oder Anbringungsort der Werbeanlage, ggfs. Abstandsflächenberechnung, Abstände zu baulichen Anlagen, Verkehrsflächen sowie zu begrünten Flächen.

  • Zeichnung im Maßstab 1:500 (2-fach)
  • Darstellung vom Bestand sowie der geplanten Werbeanlage

Einen Bauantrag oder Antrag auf Vorbescheid für Werbeanlagen können Sie im Online-Verfahren erstellen, um diesen anschließend auszudrucken und zu unterschreiben.

Weiterführende Informationen bietet Ihnen zudem das Bauportal des Landes Nordrhein-Westfalen.

Kosten

Die Bearbeitung von Bauanträgen ist grundsätzlich gebührenpflichtig.
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach Art und Umfang des Vorhabens und wird nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW(AVerwGebO NRW) erhoben.

Sie beträgt 6 v.H. der Herstellungssumme, mindestens jedoch 50,00 €.

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Zuständige Einrichtung

Bauordnungsamt
Stadt Baesweiler
Mariastraße 2
52499 Baesweiler

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Arz: Amtsleiter
Tel: 02401 800-350
Frau Schmitz:
Tel: 02401 800-376
Frau Stenzel:
Tel: 02401 800-359