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Grundstücksteilung
Eine Teilungsgenehmigung der Bauaufsichtsbehörde ist nach § 7 BauO NRW 2018 erforderlich, wenn die Teilung eines Grundstücks bzw. Flurstücks geplant und das Grundstück bebaut ist.
Erforderliche Unterlagen:
- Antragsformular
- amtlicher Lageplan (nicht kleiner als M: 1:500)
- Bauzeichnungen nach § 4 BauPrüfVO, soweit erforderlich
Die Bearbeitung von Teilungsanträgen ist grundsätzlich gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Anzahl der zu teilenden, bebauten Grundstücke sowie dem Prüfumfang.
Kosten
- Einfache Grenzkorrekturen und Ergänzungen (50,00 EUR)
- Grundstücke, die mit untergeordneten Anlagen bebaut sind (100,00 EUR)
- Grundstücke, die mit Wohnhäusern bebaut sind (200,00 EUR)
- Grundstücke, die mit gewerblichen, landwirtschaftlichen o. ä. Gebäuden bebaut sind (300,00 EUR)
- Zuschlag für die Prüfung der Abstandsfläche, Brand-/ Schallschutz, Erschließung, weitere Kriterien (50,00 EUR)
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW).
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Zuständige Einrichtung
Bauordnungsamt
Stadt Baesweiler
Mariastraße 2
52499 Baesweiler
Zuständige Kontaktpersonen
Eine Teilungsgenehmigung der Bauaufsichtsbehörde ist nach § 7 BauO NRW 2018 erforderlich, wenn die Teilung eines Grundstücks bzw. Flurstücks geplant und das Grundstück bebaut ist.
Erforderliche Unterlagen:
- Antragsformular
- amtlicher Lageplan (nicht kleiner als M: 1:500)
- Bauzeichnungen nach § 4 BauPrüfVO, soweit erforderlich
Die Bearbeitung von Teilungsanträgen ist grundsätzlich gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Anzahl der zu teilenden, bebauten Grundstücke sowie dem Prüfumfang.