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 Nutzungsänderung

Die Nutzungsänderung ist die Änderung der Art der bauaufsichtlich genehmigten Benutzung, an die öffentlich-rechtliche Anforderungen zu stellen sind.
Die Nutzungsänderung bedarf in der Regel einer Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde.

Einen Antrag auf Nutzungsänderung können Sie im Online-Verfahren erstellen, um diesen anschließend auszudrucken und zu unterschreiben.

Weiterführende Informationen bietet Ihnen zudem das Bauportal des Landes Nordrhein-Westfalen.

Kosten

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach Art und Umfang des Vorhabens und wird nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW) erhoben.

Zuständige Einrichtung

Bauordnungsamt
Stadt Baesweiler
Mariastraße 2
52499 Baesweiler

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Schmolke:
Tel: 02401 800-357
Frau Handels:
Tel: 02401 800-377
Frau Stenzel:
Tel: 02401 800-359