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 Sepa-Lastschrift

Sie haben die Möglichkeit, der Stadt Baesweiler eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Offene Forderungen zu dem/der auf dem SEPA- Lastschriftmandat angegebenen Kassenzeichen/Forderungsart werden dann automatisch im Lastschriftverfahren zur Fälligkeit von Ihrem Konto abgebucht.

Sie brauchen sich somit nicht um termingerechte Überweisungen zu kümmern und vermeiden somit evtl. Mahnungen und damit einhergehende Mahn- und Säumnisgebühren.

Sie können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit Ihrem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Ein SEPA-Lastschriftmandat können Sie im Online-Verfahren erstellen, um es auszudrucken und unterschrieben an die Stadtkasse zu senden. Zudem können Sie entsprechend einen Widerruf zu einem bereits erteilten SEPA-Lastschriftmandat erstellen und ausdrucken.

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Zuständige Einrichtung

Stadtkasse
Stadt Baesweiler
Mariastraße 2
52499 Baesweiler

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Peters-Klein:
Tel: 02401 800-582