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Schwertransport
Nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung, ist eine Erlaubnis und/oder Ausnahmegenehmigung für den Verkehr mit Fahrzeugen, deren Ladung oder Abmessungen, Achslast oder Gesamtgewicht die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten, erforderlich.
Die Bearbeitungszeit beträgt bis zu 14 Tage, da nur anhand einer vom Antragsteller genauen Streckenbeschreibung mit allen Straßennamen, Richtungsänderungen, Bezeichnungen der Land- und Bundesstraßen, die weiteren zuständigen Stellen (u.a. die Polizei) angehört werden können. Erst nach der Anhörung aller beteiligten Behörden kann eine Erlaubnis und / oder Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
Soll der Transport über die Grenzen des Stadtgebietes Baesweiler hinaus erfolgen, ist der Antrag an das Straßenverkehrsamt der StädteRegion Aachen zu richten.
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Zuständige Einrichtung
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Stadt Baesweiler
Mariastraße 2
52499 Baesweiler
Zuständige Kontaktpersonen
Nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung, ist eine Erlaubnis und/oder Ausnahmegenehmigung für den Verkehr mit Fahrzeugen, deren Ladung oder Abmessungen, Achslast oder Gesamtgewicht die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten, erforderlich.
Die Bearbeitungszeit beträgt bis zu 14 Tage, da nur anhand einer vom Antragsteller genauen Streckenbeschreibung mit allen Straßennamen, Richtungsänderungen, Bezeichnungen der Land- und Bundesstraßen, die weiteren zuständigen Stellen (u.a. die Polizei) angehört werden können. Erst nach der Anhörung aller beteiligten Behörden kann eine Erlaubnis und / oder Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
Soll der Transport über die Grenzen des Stadtgebietes Baesweiler hinaus erfolgen, ist der Antrag an das Straßenverkehrsamt der StädteRegion Aachen zu richten.
https://serviceportal.baesweiler.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/9683/show