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Bauantrag / Antrag auf Bauvorbescheid / Bauberatung
Sie können über die folgenden Links weitere Informationen zu den jeweiligen Bauvorhaben und deren Genehmigungsverfahren erhalten:
- Bauvorhaben im Gewerbegebiet oder Sonderbauten
- Bauvorhaben von Ein- und Mehrfamilienhäusern bzw. sonstige Bauvorhaben
- kleinere Bauvorhaben wie Garagen, Wintergärten etc.
- Bauantrag für ein Referenzgebäude
Weiterführende Informationen bietet Ihnen zudem das Bauportal des Landes Nordrhein-Westfalen.
Kosten
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach Art und Umfang des Vorhabens und wird nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW) erhoben.
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Zuständige Einrichtung
Bauordnungsamt
Stadt Baesweiler
Mariastraße 2
52499 Baesweiler
Zuständige Kontaktpersonen
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- Bauvorhaben im Gewerbegebiet oder Sonderbauten
- Bauvorhaben von Ein- und Mehrfamilienhäusern bzw. sonstige Bauvorhaben
- kleinere Bauvorhaben wie Garagen, Wintergärten etc.
- Bauantrag für ein Referenzgebäude
Weiterführende Informationen bietet Ihnen zudem das Bauportal des Landes Nordrhein-Westfalen.
https://serviceportal.baesweiler.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/8883/show